Allgemeines über Camping in Schweden


Camping

In Schweden gibt es ca. 700 Campingplätze, die dem schwedischen Campingverband SCR angeschlossen sind. Die Campingplätze haben in der Regel ein sehr hohes Niveau. Viele Plätze verfügen auch über Campinghütten. Der Preis pro Stellplatz liegt bei 18,- bis 35,- DM, für die Campinghütten ab 45,- DM pro Nacht. In Schweden ist im Preis pro Stellplatz das Auto, der Wohnwagen bzw. Zelt und die Familie eingeschlossen. Für schwedische Campingplätze ist die schwedische Campingkarte erforderlich.


Klassifizierung

Die Campingplätze in Schweden sind seit 1996 in 5 Sternklassen (vorher 3 Sternklassen) eingeteilt. Die Einteilung erfolgt nach schwedischem Campingstandard, angefangen bei den Grundanforderungen. Bei jeder weiteren Sternklasse wird zu der Grundanforderung eine bestimmte Punktezahl hinzugezählt. Ein Campingplatz mit 5 Sternen muß dann z.B. folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Wenigstens die Hälfte aller Stellplätze muß mindestens eine Größe von 100 m² haben.
  • Es sind getrennte Bereiche für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile vorhanden.
  • Auf wenigsten 20 Stellplätzen ist ein Wasseranschluß + Ablauf für Brauchwasser vorhanden.

Quick Stop

Campingplätze, die mit dem Symbol "Quick Stop" gekennzeichnet sind, bieten Inhabern einer schwedischen Campingkarte, die nur eine Nacht bleiben möchten, einfacher ausgestattete sog. Quick-Stop-Stellplätze. In bestimmten Fällen sind sogar E-Anschlüsse vorhanden. Quick-Stop-Stellplätze kosten nur ca. 2/3 des normalen Preises. Es gelten folgende Regeln:
  • Einchecken frühestens um 21:00 Uhr (unter Vorlage der gültigen Campingkarte)
  • Auscheken bis spätestens um 9:00 Uhr am Folgetag.
  • Es darf kein Vorzelt oder ähnliches aufgestellt werden.
  • Quick-Stop-Stellplätze liegen max. 300 Meter vom Sanitärgebäude entfernt.
  • Quick-Stop-Stellplätze befinden sich nicht direkt auf dem Platz, sondern auf einer an den eigentlichen Campingplatz angrenzenden Fläche. Teilweise stehen jedoch auch gesonderte Stellplätze auf dem eigentlichen Campingplatz zur Verfügung.
  • Sie erhalten ca. 35% Rabatt aud den regulären Preis. Falls Strom bereitgestellt werden kann, wird hierfür der Normalpreis berechnet.

Wohnwagen, Wohnmobil und Allemansrätten

Den meisten Schweden-Urlaubern ist das Erleben der herrlichen Naturlandschaften besonders wichtig. Damit Flora und Fauna auch weiterhin intakt bleiben, sollen Sie nach der einfachen Grundregel "Nicht stören - nicht zerstören" handeln und folgende 10 Benimmregeln für Camper beachten:
  • Caravaning fällt nicht unter das Allemannsrätten! Das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen abseits befestigter Straßen sowie das Übernachten darin ist deshalb verboten. Schon allein wegen der Entsorgungseinrichtungen sollten immer Campingplätze angesteuert werden.
  • Ihr Zelt dürfen Sie zwar für eine Nacht auch ohne Einwilligung des Grundeigentümers aufstellen, allerdings nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen oder in der Nähe von Wohn- und Ferienhäusern. Gruppen müssen in jedem Fall um Erlaubnis fragen.
  • Mit motorisierten Fahrzeugen darf nicht im Gelände gefahren werden. Gleiches gilt für Wege, die für den allgemeinen Verkehr gesperrt sind. Diese sind mit - u.U. handgeschriebenen - Schildern mit der Aufschrift " Ej motorforden " oder " Enskild väg " gekennzeichnet.
  • Abfälle dürfen nicht in der Natur zurückgelassen werden.
  • Beim Feuermachen ist besonders Vorsicht geboten. Lagerfeuer sind nur erlaubt, wenn keine Waldbrandgefahr herrscht. Auf Felsen und Klippen dürfen generell keine Feuer entzündet werden, da die Steine durch die Hitze bersten können.
  • Von demRecht, sich in freier Natur frei zu bewegen, sind (auch nicht eingezäunte) Hausgrundstücke ausgenommen. "Außer Sichtweite bleiben" heißt die Devise.
  • Baden ist außer in Schutzgebieten überall erlaubt. Mit dem Boot kann außer an Hausgrundstücken, privaten Stegen und Vogelschutzgebieten (gelbe Schilder mit der Aufschrift "Fågelskydd") in der Regel überall angelegt werden.
  • In Wald und Flur können Blumen und Beeren gepflückt, Pilze, herabgefallene Zweige und Reisig gesammelt werden. Geschützte Pflanzen und sämtliche Orchideen sind ausgenommen. Pilze müssen grundsätzlich abgeschnitten werden.
  • Hunde müssen zwischen dem 1. März und 20. August angeleint, aber auch sonst immer beaufsichtigt werden.
  • Das Angeln ist in Schwedens fünf größten Seen und an den Meeresküsten mit Handangelgerät kostenlos. Für alle anderen Seen und Flüsse muß ein Angelschein gelöst werden. Informationen siehe bitte vor Ort.